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Gema oder auch Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, vertritt das Urheberrecht von ihren Mitgliedern. Dabei können hier sowohl Songtexter, wie auch Komponisten und Musiker, Mitglieder sein. Es kommt heutzutage immer häufiger vor, dass das Urheberrecht von Liedern nicht beachtet wird. Somit entstehen natürlich finanzielle Einbußen für die Künstler, die das Werk verfasst oder aufgenommen haben. Dabei gibt es verschiedenen Kriterien, die dazu führen, dass man Gema-Gebühren begleichen muss, um den entstandenen Schaden bei dem Künstler abbezahlen zu können.

Kriterien für die Gema-Gebühren

Wenn man sich den Song von dem Künstler gekauft haben sollte, darf man diesen sich natürlich Zuhause so oft wie man möchte anhören. Auch private Vorführungen auf einer Party oder einem Treffen mit Freunden fallen nicht in das Urheberrecht. Anders ist die Rechtslage, wenn man die Musik, auch wenn man diese gekauft haben sollte, auf einer öffentlichen Veranstaltung spielt. Auch das Nachsingen der Songs ist bei solchen Veranstaltungen nicht erlaubt. Letztlich ist es auch nicht erlaub, die Musik zu kopieren und dann an Freunde oder Verwandte weiterzugeben oder sogar zu verkaufen. Mit diesen drei Varianten verstößt man gegen das Urheberrecht von dem Künstler und muss mit einer Strafgebühr von der Gema rechnen.

Vorteile der Gema

Die meisten Vorteile bieten sich natürlich für die Künstler, die bei der Gema Mitglied sind. Hier kann man sehr einfach Mitglied werden, was nur eine geringe Gebühr kostet. Natürlich muss man der Gema dann seine ganzen Songs mitteilen, die geschützt werden sollten. Sollten hier neue Lieder hinzukommen, kann man diese recht einfach seinem Musikkatalog hinzufügen.

Auch noch ein Vorteil ist, dass der Service von der Gema deutschlandweit im Einsatz ist, sodass man sicherlich mit einem guten Schutz seiner Rechte rechnen darf. Ein weiterer Vorteil ist, dass man sich selbst nicht darum kümmern muss, wenn jemand das Urheberrecht seiner Songs verletzt haben sollte. Sobald seine Musik dabei ohne Lizenz verwendet wurde, bekommt man einen Betrag als Wiedergutmachung ausgezahlt, den man direkt von der Gema erhält. Zudem wird einem die Möglichkeit geboten, eine Strafanzeige zu stellen, wenn man dies für nötig hält. Sollte man seine Songs oder auch Songtexte durch die Gema in Deutschland schützen lassen, kann man sich vor vielerlei finanziellen Schäden bewahren.

Bild: panthermedia.net Juergen Faelchle

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